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  • Schneeräumen im erforderlichen Umfang auf den zur Benutzung stehenden Verkehrsflächen

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  • Winterdienst für die öffentlichen Gehwege, soweit dies nach der Verkehrssicherungspflicht zu den Verpflichtungen des Hauseigentümers oder des Hausverwalters gehört.

Winterdienst
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Leistungen
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